Förderung der Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 der Abgabenordnung). Dieser Zweck soll verwirklicht werden durch die Unterhaltung eines der Allgemeinheit frei zugänglichen Virtuellen Museums. Dieses Museum soll der Öffentlichkeit die Karriere des siebenmaligen Formel 1-Weltmeisters Michael Schumacher präsentieren. In dem Museum sollen u.a. Exponate aus der Formel 1-Karriere von Michael Schumacher in digitaler Form gezeigt werden, beispielsweise Formel 1-Wagen, Rennanzüge und Pokale. Gezeigt werden sollen auch Exponate aus den Anfängen der Karriere von Michael Schumacher als Kart-, Formel Ford und Formel 3-Fahrer. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung). Dieser Zweck soll verwirklicht werden durch die Vergabe des Keep Fighting Awards und die damit einhergehende öffentlichkeitswirksame Präsentation des Preisträgers und dessen Lebensleistung, dies verbunden mit dem übergeordneten Auftrag, an andere Menschen Hilfestellung zu geben. Mit dem Keep Fighting Award sollen Menschen gewürdigt werden, die schwere Lebenssituationen auf beeindruckende Weise gemeistert haben. Mit der Vergabe des Preises und den weiteren Tätigkeiten, die mit der Person des Preisträgers zusammenhängen, sollen der Öffentlichkeit, insbesondere ebenfalls von persönlichen Schicksalsschlägen betroffenen Menschen, am Beispiel der ausgezeichneten Person plastisch vor Augen geführt werden, dass Aufgeben keine Option ist, dass vielmehr Geduld, Disziplin, Ausdauer und eine positive Lebenseinstellung (Keep Fighting) Leiden und schwierige Lebenslagen überwinden können und betroffene Menschen wieder Lebensmut gewinnen. Die Vergabe des Preises und die weiteren Tätigkeiten, die mit der Person des Preisträgers zusammenhängen, sollen betroffenen Menschen Mut machen und ein Ansporn zur Nachahmung sein. Die Vergabe des Preises erfolgt nach Maßgabe von der Geschäftsführung aufzustellender Grundsätze. Über den Preisträger entscheidet die Geschäftsführung nach Beratung mit dem Kuratorium. Die Gesellschaft wird über die Person des Preisträgers, dessen Schicksal und dessen prämierte Lebensleistung ausführlich berichten, beispielsweise auf der gesellschaftseigenen Website, in den Sozialen Medien sowie bei von der Gesellschaft durchgeführten Veranstaltungen, etwa bei einer Benefizveranstaltung. Bei einzelnen Veranstaltungen und/oder bei der Berichterstattung in den Sozialen Medien wird die Gesellschaft den Preisträger nach Möglichkeit persönlich mit einbeziehen, indem dieser selbst über sein Schicksal und seine Lebensleistung berichtet. Auch über solche Veranstaltungen sowie über das Engagement des Preisträgers wird die Gesellschaft ausführlich berichten. Sämtliche mit dem Keep Fighting Award zusammenhängenden Tätigkeiten, Preisvergabe, Berichterstattung, Durchführung von Veranstaltungen stellen ein Gesamtpaket dar, dessen Ziel es ist, Menschen bei Schicksalsschlägen Geduld, Disziplin, Ausdauer und eine positive Lebenseinstellung zu vermitteln und so ihre Persönlichkeit zu stärken. Zu diesem übergeordneten Zweck ist die Vergabe des Keep Fighting Award ein wichtiges Mittel, indem sie helfen soll, die öffentliche, auch die mediale Aufmerksamkeit auf diese Thematik zu steigern und somit den Wirkungskreis zu erweitern. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege in Verbindung mit der Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 7 der Abgabenordnung). Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die Veröffentlichung von Informationen (bspw. über eine elektronische Informationsplattform), um von Unfällen betroffene Menschen und deren Angehörige über Hintergrundwissen, medizinische Fachausdrücke, Behandlungsmöglichkeiten sowie über behandelnde Ärzte, Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen zu unterrichten. Diese Veröffentlichungen sollen auch Ratschläge und Erfahrungsberichte zur leistungsabhängigen Re
Kunstgalerien und Museen
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