Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung und Durchführung von tanzkünstlerischen Projekten mit Laien. Diese Projekte haben einen hohen künstlerischen Anspruch und sind daher als Intensivprojekte konzipiert, um genügend Zeit für die sorgfältige Erarbeitung einer ansprechenden Choreographie zu haben. Die Teilnehmer*innen werden unter professioneller Anleitung selbst zu Kunstschaffenden. Durch das Einbringen der vielfältigen Facetten der Tänzer*innen entsteht etwas völlig Einzigartiges und wird am Ende im Rahmen einer Aufführung mit einem Publikum geteilt. Die Laienkunst wird so auf eine neue Stufe gestellt und sichtbarer gemacht. Es können damit auch Menschen erreicht werden, die bisher wenig Kontakt zu dieser Kunstform hatten.
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