Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 8 AO und die Förderung des Tierschutzes gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 14 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Arten- und Tierschutz - Landschaftspflege - Hege und Pflege von Biotopen. Diese sollen naturnah ungestaltet werden, z.B. durch die Errichtung von Unterständen für einheimische Fischarten, Krebse und Muscheln. Dazu gehören auch die einheimischen Wasserpflanzen sowie die Uferbepflanzung. Hinzu kommen Bereiche für Insekten, Molche Kröten und Frösche. Wenn Tiere und Pflanzen optimal gepflegt werden, ist deren Vermehrung vorprogrammiert. Mit dem entstehenden Nachwuchs sollen dann andere Biotope geschaffen und ausgebaut werden. Somit soll versucht werden, den stetigen Rückgang der gefährdeten Arten etwas aufzufangen. - Artgemäße Haltung und Zucht von in menschlicher Obhut befindlicher Wildtiere und Pflanzen - Unterrichtung der Öffentlichkeit über Tätigkeit und Ziele der Gesellschaft. Dadurch sollen Privatpersonen, Fischereivereine, Gemeinden etc. dazu animiert werden, auch solche Biotope zu schaffen. - Beratung von Bund, Länder und Kommunen und andere Gebietskörperschaften, bei der Planung und Durchführung von Tier-, Natur- und Artenschutzmaßnahmen. - Durchführung von lnformationsveranstaltungen, z.B. im Rahmen von Besuchen von Schulklassen - Zusammenarbeit mit der Universität Tübingen.
Biotechnologie
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