Ausübung des Maurer- und Betonbauerhandwerks; Durchführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten; Tätigkeit als Kabelverleger im Hochbau (ohne Abschlussarbeiten); Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale); Durchführung von Umzügen; Durchführung von Entrümpelungen und Wohnungsauflösungen; Ausübung des Maler- und Lackierhandwerks (ausgenommen Fahrzeuglackierung); Tätigkeit im Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden); Ausübung des zulassungsfreien Estrichlegerhandwerks; Ausübung des zulassungsfreien Fliesen-, Platten-, und Mosaiklegerhandwerks; Tätigkeit als Bodenleger (verlegen von PVC-Belägen, Teppiche, Laminat und Fertigparkett (schwimmend); Ausübung des zulassungsfreien Parkettlegerhandwerks; Durchführung von Abbrucharbeiten (ohne Eingriff in die Statik); Durchführung von Hausmeisterarbeiten (z.B. Gartenarbeiten, Schneeräumen, Treppenreinigung usw.); Durchführung von Baugrobreinigung.
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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