1. Die Gesellschaft führt ein evangelisches Krankenhaus. Darüber hinaus ist Zweck der Gesellschaft die Errichtung und der Betrieb von ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe sowie von Ausbildungsstätten ihrer Einrichtungen. Weiterhin ist Zweck der Gesellschaft die selbstlose Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung werden weiterhin insbesondere verwirklicht durch die Verkündigung von Gottes Wort in der Krankenhauskapelle und durch seelsorgliche Betreuung der Patienten, deren Angehörige und Mitarbeitern. 2. Ferner ist Zweck der Gesellschaft die Förderung der Altenhilfe durch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung der Altenhilfe durch Errichtung und Betrieb von Altenwohnungen, Altenheimen, Altenkrankenheimen und Pflegeheimen durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, wobei vorrangig die Gesellschaft "Altenpflege Wesel gGmbH" gefördert werden soll. Die Mittelbeschaffung geschieht vor allem durch Spendensammlungen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Die Begünstigten können aus der Zuwendung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO keinen Rechtsanpruch auf weitere Förderung gegen die Gesellschaft herleiten. 3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung dieser Zwecke dienlich sind. Insbesondere kann sie Unternehmen gründen und sich an Unternehmen beteiligen. Bei Ausgründung oder mehrheitlicher Beteiligung an anderen Gesellschaften ist die Zustimmung der Landeskirche einzuholen. 4. Aufnahme im Krankenhaus zur stationären und ambulanten Behandlung und in den Eintrichtungen der Altenhilfe zur Betreuung und Pflege finden alle Personen ohne Unterschied. 5. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland und damit zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen.
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