Durchführung von Bauvorhaben sowie der Verkauf und die Vermietung von bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentum einschließlich von im Zusammenhang mit der Durchführung solcher Bauvorhaben zu errichtenden Gemeinschaftsanlagen und zugehörigen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen sowie gegebenenfalls der Bereitstellung von Dienstleistungen (Hausmeister, Fahrdienst etc). Soweit es um die Durchführung von Bauvorhaben geht, handelt die Gesellschaft als Bauunternehmen. Dies schließt eine Tätigkeit als Generalunternehmerin ein. Vorbehaltlich des Vorliegens einer Genehmigung nach § 34 c) GewO kann die Gesellschaft Bauvorhaben auch als Bauträgerin durchführen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und zu allen Rechtsgeschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck mittelbar und unmittelbar dienlich sind. Dies schließt den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und Wohnungs- sowie Teileigentumseinheiten sowie die Begründung und den Erwerb von Erbbaurechten ein. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand erwerben, vertreten oder sich an diesen beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.
Hochbauunternehmen
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