A) der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Berufsbildung b) der Hilfe für Behinderte und Verfolgte c) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und der Entwicklungszusammenarbeit d) des bürgerschaftlichen Engagements. 2. Die Realisierung der Zwecke unter 1. soll u.a. mit folgenden Projekten und Maßnahmen erfolgen: -Installation und Betrieb von Selbsthilfegruppen der betroffenen Familien -Betreuung und Begleitdienst für Kinder und Jugendliche im Kindergarten und Schulalltag -Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche, für Kinder und Jugendliche mit Schulproblemen und ohne Ausbildung, Betrieb hierfür geeigneter Einrichtungen und Projekte -Berufsvorbereitende und -bildende Qualifizierung Erwachsener in der Integrationshilfe -Entlastung von Familien mit erhöhtem Entlastungsbedarf -Entwicklung und Umsetzung von Konzepten der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit -Realisierung von Projekten der beruflichen und sozalen Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (z.B. Schulverweigererprojekte, Projekte im Übergang Schule-Beruf, Seminare zum Bewerbungstraining, Informationsveranstaltungen zur Situation und Fördermöglichkeiten des Arbeitsmarktes -Erteilung von Deutschunterricht.
Unternehmensberatung
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen, Unternehmensberatung, Sozialwesen
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