1. Beratung und Betreuung von Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Vorbereitung und Durchführung von Fremd- und Eigenkapitalmaßnahmen sowie sonstigen Kapitalmarkttransaktionen, Vermittlung von Finanzgeschäften und Beratungstransaktionen sowie allgemeine Unternehmensberatung; ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen. 2. Die Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften; ausschließlich im eigenen Namen und mit eigenem Vermögen, und 3. Die Erbringung von Management-Dienstleistungen, insbesondere Buchführung, Controlling, nicht aufsichtspflichtige Finanzierungsdienstleistungen, Vertrieb und Marketing. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle Arten von Finanzierungsgeschäften und Geschäften mit Finanzierungsinstrumenten im eigenen Namen und für eigenes wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie Sachwerte, einschließlich Immobilien und Schiffen, zu erwerben und zu veräußern. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen und ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
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