1) die Förderung der Bildung von abhängig Beschäftigten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Organisation und Durchführung von Seminaren und Tagungen gem. § 37.6 BetrVG für Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen und § 179.4 SGB IX für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen. 2) Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die dem genannten Zweck der Gesellschaft dienlich sind; sie ist berechtigt, gleichartige und ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, deren Geschäftsführung oder Vertretung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten. 3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch die Planung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen aller Art. 4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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