Förderung von Wissenschaft und Forschung; Förderung von Kunst und Kultur; Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes; Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen nachhaltiger Entwicklung des ländlichen Raums im In- und Ausland unter Einbeziehung ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Belange. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben; Beteiligung an Verbundvorhaben; Beteiligung an transdisziplinären Forschungsvorhaben und Bildung von Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Praxis, insbesondere im Rahmen von Projekten, die durch die öffentliche Hand gefördert werden; Initiierung von Forschungsprojekten aufgrund von Praxisbedarf (Anfragen); Zusammenarbeit mit Akteuren im In- und Ausland, auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit; Unterstützung kultureller und künstlerischer Angebote im Rahmen der Umweltbildung, insbesondere Kurse, Lesungen, Theater, Ausstellungen, Konzerte. Die Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf Bereiche und Themen zur Verbesserung des Umweltschutzes, der biologischen Vielfalt, des Erhalts natürlicher Ressourcen, der umweltschonenden und tiergerechten, nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion und umweltbewussten Ernährung, der Verflechtung von ländlichem und urbanem Raum sowie der Bildung und des Dialogs im Natur- und Kulturraum.
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