(1) Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Körperschaft ist a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO, c) die Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO und d) die Förderung des Sports im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Durchführung und Förderung von Forschungsvorhaben insbesondere in den Bereichen konstruktiver (im Sinne gesellschaftlich relevanter) Verhaltensänderung von Menschen in den Bereichen Sport, Gesundheit, Umwelt und Familie, b) die Förderung von praktischen Vermittlungsansätzen (Coaching, Workshops, Lehrkonzepte und Veranstaltungen) in den Bereichen Sport, Gesundheit, Umwelt und Familie, c) die Förderung der Lehre und der Bildung in diesen Bereichen, auch durch Kooperationen mit geeigneten Partnern, und die Bereitstellung von Bildungs- und Informationsangeboten zu diesen Themen, d) die Förderung von Projekten im Rahmen der gemeinnützigen Satzungszwecke. Die Körperschaft kann zur Verwirklichung ihres gemeinnützigen Zwecks auch Stipendien und Preise vergeben.
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