(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger Zwecke. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die - Ausrichtung von Veranstaltungen zur Förderung des sozialen Engagements, insbesondere in den Regionen Köln, Bonn, Aachen und Trier; - Vergabe eines Vereinspreises für gesellschaftliches Engagement von steuerbegünstigten Vereinen, insbesondere aus den Regionen Köln, Bonn, Aachen und Trier. (4) Der Gesellschaftszweck kann auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Soweit die Stiftung nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, verwirklicht sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 AO. (5) Die Gesellschaft kann auch (gewerbliche) Gesellschaften errichten bzw. Beteiligungen an solchen erwerben sowie alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. (6) Die Gesellschaft kann die Treuhänderschaft für unselbstständige Stiftungen übernehmen, soweit deren Zweck mit denen unter Abs. 2 vereinbar ist.
Sozialwesen
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