Halten und die Verwaltung einer Beteiligung an der AGES Maut System GmbH & Co. KG. Daneben kann die Gesellschaft im Bereich der Erhebung, Abrechnung und Entrichtung von Entgelten für die Benutzung von Straßen durch Kraftfahrzeuge zur Personen-und Güterbeförderung (Maut) weitere Beteiligungen eingehen oder Geschäftstätigkeiten entwickeln, wenn hierfür ein Beschluss nach § 5 Absatz 3 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages gefasst worden ist. 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen des Unternehmensgegenstandes Tochtergesellschaften zu gründen, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten oder andere Unternehmen zu vertreten. Wenn bestimmte Aufgaben oder Geschäftsfelder Tochtergesellschaften übertragen werden, so sind diese Aufgaben oder Geschäftsfelder betreffende Beschlüsse der Gesellschafter in den Tochtergesellschaften umzusetzen. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die dazu geeignet sind, den Gegenstand der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern.
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