1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Zwecke der Förderung der Altenhilfe und der Berufsbildung werden durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Konzernverbund verwirklicht. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, vor allem den Betrieb des \"Sophienheims\" sowie von weiteren Wohngruppen und Einrichtungen des betreuten Wohnens. Die Hilfe für politisch, ethnisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer wird verwirklicht vor allem durch Betreuung und Begleitung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sowie durch Errichtung und Betrieb von Wohngruppen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. 4. Die Gesellschaft verfolgt ihre in Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit den zum Gesamtunternehmen der Stiftung WDS Waldecksches Diakonissenhaus Sophienheim gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften durch das Erbringen von Dienstleistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassung sowie durch die Überlassung von Personal. Zu den Leistungen gehören insbesondere die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Sozialwesen
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