Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von deutscher Filmkunst und Kinokultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 (Förderung von Kunst und Kultur) der Abgabenordung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Förderung, Unterstützung und Sichtbarmachung der Filmkunst, insbesondere von Dokumentar- und Fiktionsfilmen vornehmlich aus dem Arthaussegment und damit im Zusammenhang stehende Aktivitäten und Tätigkeiten, die sich inhaltlich, konzeptionell und formal von gewerblichen Veranstaltungen unterscheiden. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck durch die Konzeption, Entwicklung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen wie der Verwirklichung des Kinofest Lünen, auch unter Berücksichtigung des schulischen Bildungsauftrages für verschiedene Altersklassen an Schülerinnen und Schülern.
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