1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Aus-, Weiter- und Fortbildung auf dem Gebiet des Betreuungswesens (§§ 1896 ff BGB), der Vormundschaft (§§ 1773 ff BGB), der Pflegschaft (§§ 1909 ff BGB), der Verfahrenspflegschaft (§§ 276, 317 FamFG), der Verfahrensbeistandschaft (§ 167 FamFG) und sonstiger Fallmanagements. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung und der Wissenschaft und Forschung. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke a) hinsichtlich der Berufsbildung insbesondere durch die Durchführung von - fachlichen Veranstaltungen, - Seminaren für Berufseinsteiger/innen, - Weiterbildungsmaßnahmen, - sowie die Veröffentlichungen von Fachbeiträgen auf dem Gebiet des Betreuungswesens. b) hinsichtlich der Wissenschaft und Forschung durch - empirisch fundierte Analysen zum nationalen Betreuungswesen, - die Durchführung von wissenschaftlich basierten Evaluationen, - Beiträge zur theoretischen Weiterentwicklung des Fachgebietes, - die Veranstaltung von wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen, - die Übernahme konzeptioneller, koordinierender und administrativer Aufgaben der Forschungsförderung, - die Herausgabe wissenschaftlicher Werke, - finanzielle Unterstützung von Forschungsmaßnahmen.
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