(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, nämlich der Förderung der Kunst und Kultur. (2) Dies erfolgt durch Pflege und Förderung des Chorgesangs, insbesondere durch - Betrieb von Chorstudios - Organisation, Koordinierung und Durchführung von Chorveranstaltungen und Chorkonzerten - Gründung von Chören, insbesonder von Show- und Barbershop-Chören - Durchführung von Chorprojekten, auch digital - Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für ChorsängerInnen und ChorleiterInnen, auch digital - Einzelförderung der SängerInnen durch Einzel- oder Kleingruppenunterricht in den Bereichen Gesang, Tanz und Schauspiel, auch digital - öffentliche Singveranstaltungen zum Mitmachen von Jedermann, - Wochenendseminare und Workshops - Beratung für Chorkleidung, (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Bekleidung
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