1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die allgemeine Förderung der Volksbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Geltungsbereich dieses Gesetzes im Sinne von § 52 Abs. 25 der AO. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Vorhaben, Projekte und Tätigkeiten: a. Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung des Verständnisses über demokratische Beteiligungsmöglichkeiten und Beteiligungsformen, die dazu geeignet sind, direkt und unmittelbar die Volksbildung/ politische Bildung zu fördern. b. Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des politischen Verantwortungsbewusstseins aller Bevölkerungsgruppen, die dazu geeignet sind, direkt und unmittelbar die Volksbildung/ politische Bildung zu fördern. c. Diskussions-, Begegnungs- und Beteiligungsformaten zur Entwicklung gesellschaftlich breit geteilter Vorstellungen über eine lebenswerte Zukunft in Metropolregionen (z.B. Diskussionsveranstaltungen mit Bürger:innen zur Gestaltung nachhaltiger und lebenswerter Gemeinden/ Städte/ Stadtteile in Metropolregionen; Veranstaltungen mit internationalen Expert:innen/ Wissenschaftler:innen zu nachhaltiger Stadtentwicklung/ zur nachhaltigen Entwicklung von Metropolregionen), die dazu geeignet sind, direkt und unmittelbar freiwilliges bürgerschaftliches Engagement zu fördern. d. Diskussionsforen und -plattformen zur Entwicklung konkreter gesellschaftlicher Transformationsprojekte (darunter: Aufbau von Online-Plattformen zur Diskussion und Entwicklung geeigneter (Pilot-) Projekte für eine nachhaltige Stadtentwicklung, z.B. für nachhaltige Mobilität, Klimaschutz in Städten, sozial gerechte und inklusive Innenstadtentwicklung; Aufbau von Bürger:innen-Räten in den Gemeinden und Städten von Metropolregionen; Diskussion über Bürger:innen-Haushalte zur prioritären Umsetzung von Veränderungsprozessen), die dazu geeignet sind, direkt und unmittelbar freiwilliges bürgerschaftliches Engagement zu fördern. 4. Die Solon gGmbH ist parteipolitisch neutral. 5. Die Gesellschaft unterstützt bürgerschaftliches Engagement auch in der Zusammenarbeit und bei Einrichtungen und Institutionen, die selber gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen bzw. Institutionen des öffentlichen Rechts sind. 6. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. 7. Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmungen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Unternehmensberatung
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.