1. Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Eingliederungshilfe sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege als auch den Zivil- und Bevölkerungsschutz. 2. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch: a. die Erbringung von Dienstleistungen für ambulante Dienste und teilstationären und stationären Einrichtungen zur Betreuung und/oder Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, b. die Erbringung von Dienstleistungen für ambulante Dienstleistungen von Anbietern zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, c. die Erbringung von Dienstleistungen für Gemeinschaftseinrichtungen für überwiegend minderjährige Personen (z. B. Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte, Schulen, Kinderheime, Jugendheime, Ferienlager), d. die Erbringung von Dienstleistungen für Asylbewerber, vollziehbar Ausreisepflichtige, Flüchtlinge und Spätaussiedler, e. die Erbringung von Dienstleistungen für Gesundheitseinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Test- und Impfzentren), f. die Erbringung von Dienstleistungen für Zivil- und Katastrophenschutzeinheiten, g. oder die Erbringung von Dienstleistungen für solche mit den Ziffern a) bis f) vergleichbare Dienste und Einrichtungen. 3. Zu den vorgenannten zu erbringenden Dienstleistungen zählen insbesondere: a. Wäschereileistungen, b. Gebäudereinigungsleistungen, c. Hausmeistertätigkeiten und Gartenpflege, d. Verwaltungstätigkeiten, e. Speisenversorgung, Betrieb von Küchen und Cafeterien in den vorgenannten Einrichtungen, f. Bereitstellung von Hard- und Software für die o. g. Dienste und Einrichtungen.
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