2.1 das Verwalten von Spezial-AIF und das Verwalten von europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie die Beteiligung an und Geschäftsführung von ihr verwalteten Spezial-AIF und europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA), einschließlich der Beteiligung an diesen als beschränkt haftender Gesellschafter. Die Tätigkeiten des Unternehmens erfolgen auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung nach § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie einer Registrierung als Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds gemäß Art. 14 Verordnung (EU) Nr. 345/2013 (EuVECA-VO). 2.2 Die Gesellschaft darf sich außerdem an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 2.3 Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten erbringen, die Dienstleistungen oder Ne-bendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 2 oder 3 KAGB sind. 2.4 Die Gesellschaft darf Geschäfte zur Anlage ihres eigenen Vermögens betreiben. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
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