Gemeinnützige Förderung der Bildung und Erziehung beruhend auf christlichen Werten. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere - die sozial-pädagogische Betreuung von Kindern; - der Betrieb von Einrichtungen der Erziehung und Bildung wie etwa Kindertagesstätten, in der Kinder gefördert, gebildet und betreut werden nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan; - die Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten (Tageseinrichtungen); - Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes, pädagogisch und organisatorisch orientiert an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien; - Ganzheitliche Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege der Kinder in den Tageseinrichtungen unter Berücksichtigung der individuellen, sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklungen und der ganzen Persönlichkeit der Kinder; - Unterstützung der Kinder beim Erlernen von lebensnotwendigen Kompetenzen unter individueller Berücksichtigung des Alters und des Entwicklungsstandes des Kindes, so dass soziale, kognitive, emotionale und motorische Fähigkeiten im eigenen Tempo erlernt und gefestigt werden; - die theoretische und praktische Arbeit auf dem Gebiet der Kindererziehung; - Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Erziehung der Kinder und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf; - Freizeitveranstaltungen; - die Integration von Kindern mit Behinderungen. Zu diesem Zweck sollen mehrere Betreuungsplätze Kindern mit Behinderung in den Kindertagesstätten vorbehalten werden. Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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