1. Ungebundener Versicherungsvermittler gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung. 2. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen gem. § 34 c GewO. 3. Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO Nr. 1 und Nr. 2: Die Vermittlung und die Beratung über Finanzanlagen nach § 34 f Gewerbeordnung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hierzu gehört insbesondere die Beratung und Vermittlung von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich betrieben werden dürfen (insbesondere offene Investmentfonds) sowie Anteilen an geschlossenen Fonds einer Kommanditgesellschaft. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 4. Vermittlung von gewerbsmäßigen Abschlüssen von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 und entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB und Beratung Dritter zu solchen Verträgen. Erlaubnis gem. § 34 i Abs. 1 S. 1 GewO.
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