(i) die Gründung, der Erwerb und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Rahmen der vertrags- und privatärztlichen Versorgung der Patienten, (ii) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen Personen- und Kapitalgesellschaften, die im Bereich des Betriebs von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V, insbesondere im Bereich der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung, oder in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung tätig sind sowie (iii) die Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich stationärer und ambulanter Tätigkeiten der Medizinischen Versorgungszentren und der darin tätigen Ärzte als Belegärzte und Honorarärzte sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation sowie nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie beispielsweise der integrierten Versorgung, sowie der Betrieb radiologischer Praxen.
Fachärzte
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