Beschaffung von Mitteln in Form von Geldleistungen zur finanziellen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Förderung umfasst aus dem Katalog des § 52 Abs. 2 AG sowie § 53 AO folgende Nummern: 21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); 25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Zur Verwirklichung der Satzungszwecke sammelt die Gesellschaft Spendengelder, Sponsorengelder und Schenkungen ein. Begünstigt sein soll hierdurch die Leichtathletikabteilung von Eintracht Duisburg 1848 eV. Die Mittelvergabe erfolgt im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. Darüber hinaus werden die Satzungszwecke verwirklicht durch a. Förderung des gemeinnützigen Vereinswesens im Rahmen von Veranstaltungen, Veröffentlichungen zur Erhaltung und Steigerung deren Attraktivität, b. Öffentlichkeitsarbeit und Marketingmaßnahmen in Vertretung / im Auftrag von gemeinnützigen Projekten und Vereinen, c. Durchführung von Seminaren, Fernlehrgängen, Workshops und Vorträgen für gemeinnützige Vereine d. Ehrung von Persönlichkeiten und Einrichtungen, die sich besonders um gemeinnützige, mildtätige und? oder kirchliche Zwecke verdient gemacht haben, e Beratung bei Vorhaben von gemeinnützigen, mildtätigen und! oder kirchlichen Körperschaften Im Sinne des § 51 Abs.l Satz 2 Abgabenordnung, sofern es sich um die Beratung zu gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken handelt, f. Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für burgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement.
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