1) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung und Betreuung von Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung oder Menschen die davon bedroht sind, mit dem Ziel, ihnen Gleichberechtigung in allen Bereichen des täglichen Lebens zu ermöglichen, b) die Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund. Ziel ist es, die soziale und gesellschaftliche Integration von Migranten und das Zusammenleben und die Verständigung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern unterschiedlicher Herkunft zu fördern, c) die Förderung, Unterstützung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. (2) Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere - die Schaffung von Unterstützungs-, Begleitungs-, Bildungs- und Assistenzangeboten für Menschen mit vorliegender oder drohender Behinderung, - die Schaffung von Wohn-, Arbeits-, und Freizeitmöglichkeiten, die diesem Zweck dienen, - außerschulische Förderung für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe als Gruppenangebot und in Einzelbetreuung, offene Freizeitarbeit, interessen- und gruppenspezifische Angebote), - Angebote für Familien und Erwachsene mit Migrationshintergrund (Eltern- und Familienarbeit, Sprachkurse, Frauentreff, Informations-, Bildungs- und Kulturveranstaltungen), - die Schaffung und Unterhaltung von Bildungs-, Erziehungs- und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche.
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Sozialwesen
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