(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, welche durch die in Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte, unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts, ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft hierzu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält i nsbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. (2) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Bundesrechtsanwaltsordnung und des sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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