Beratung von Investoren, Originatoren, Banken und Inkassounternehmen im Zusammenhang mit der direkten und indirekten Investition in Portfolien von zahlungsgestörten Forderungen und der Übernahme von Risiken aus solchen Portfolien. Dies umfasst insbesondere: 1. im Zusammenhang mit An- und Verkauf von (Portfolien von) zahlungsgestörten Forderungen wirtschaftlich zu beraten, 2. geeignete Portfolien von zahlungsgestörten Forderungen zu identifizieren, zu bewerten und zu vermitteln, 3. Verkäufer oder Käufer zahlungsgestörter Forderungen bzw. Portfolien wirtschaftlich zu beraten, 4. den Verkauf von zahlungsgestörten Forderungen bzw. Portfolien wirtschaftlich zu strukturieren und insbesondere über Garantiequoten- oder Darlehensmodelle auch über Zweckgesellschaften, 5. beim indirekten Erwerb von zahlungsgestörten Forderungen bzw. des Risikos aus zahlungsgestörten Forderungen insbesondere über Darlehensmodelle wirtschaftlich zu beraten, 6. die wirtschaftliche Due Diligence der zahlungsgestörten Forderungen vorzunehmen, 7. an Verhandlungen und Beratungen zur Qualifizierung, Bewertung und Realisierung von geeigneten Forderungsportfolien teilzunehmen, 8. das Inkasso von direkt oder indirekt erworbenen zahlungsgestörten Forderungen bzw. Portfolien zahlungsgestörter Forderungen im Drittinteresse zu überwachen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben oder Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c GewO, § 1 KWG oder des RDG bedürfen. Abweichend hiervon darf die Gesellschaft Inkassodienstleistungen (§2 Abs. 2 Satz 1 RDG) erbringen, wenn und sobald sie dies nach § 10 RDG darf.
Inkassounternehmen
Unternehmensberatung, PR Berater
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