Beteiligung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in der noch zu gründenden Anton Brüggemann GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstände a) das Speditionsgeschäft im Sinne der §§ 407 ff. HGB, d. h. die gewerbsmäßige Besorgung von Güterversendungen durch Frachtführer oder Verfrachter für Rechnung eines anderen im eigenen Namen, wobei der Selbsteintritt gemäß § 412 HGB gestattet ist;b) der Abfertigungsdienst im Sinne der §§ 33 ff. GüKG, d. h. die Abfertigung von Transporten im Güterfernverkehr, wobei der Selbsteintritt gemäß § 412 HGB gestattet ist;c) der gewerbliche Güterfern- und Güternahverkehr;d) sowie ein Bau- und Brennstoffhandel und alle mit vorstehenden Gegenständen artverwandte Geschäfte inkl. Logistik, sind. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Sie darf sämtliche Geschäfte betreiben, von denen erwartet werden kann, daß sie die Unternehmen der Gesellschaft fördern.
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