Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts und der bestehenden Berufspflichten ausgeführt werden. Die Gesellschaft stellt die dazu erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte, sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch die Berufstätigkeiten der in Diensten der Gesellschaft stehenden Angehörigen anderer Berufsgruppen im Rahmen ihrer eigenen berufsrechtlichen Befugnisse, mit denen eine Verbindung mit Rechtsanwälten nach dem dort geltenden Berufsrecht möglich ist (§ 59 a, § 59 e Abs. 1 Satz 1 und 2 BRAO). Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie des sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sin der Gesellschaft nicht gestatttet.
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