Förderung der Bildung sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten des gemeinnützigen Zwecks. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: Verdeutlichen der Einflüsse einer Lernkultur jenseits reiner Wissensvermittlung mit Hilfe von Seminaren, Fort- und Weiterbildungen, Symposien sowie Diskussionsplattformen; die Aufklärung und den Wissenstransfer neuer pädagogischer Methoden jenseits althergebrachter Modelle mit dem Ziel der Vermittlung einer Transformation von Schule hin zu einer Lernkultur der Potenzialentfaltung für junge Menschen; die Vernetzung und Bündelung der bestehenden Erkenntnisse auf diesem Gebiet mit dem Ziel der Umsetzung vor Ort in den bestehenden Bildungseinrichtungen. Gesellschaft verfolgt des Weiteren den Zweck, Mittel für die Verwendung zum Zwecke der Förderung der Bildung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen.
Unterricht & Erziehung
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