Erwerb, das Halten, die Vermietung und Verpachtung, die Verwaltung sowie der Verkauf von Immobilienvermögen. Immobilienvermögen im Sinne des Gesellschaftsvertrages sind a. Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke; b. Grundstücke im Zustand der Bebauung; c. unbebaute Grundstücke, die für eine alsbaldige eigene Bebauung nach Maßgabe des Buchstaben a) bestimmt und geeignet sind; d. Erbbaurechte unter den Voraussetzungen der Buchstaben a) bis c); e. andere Grundstücke und andere Erbbaurechte sowie Rechte in Form des Wohnungseigentums, Teileigentums, Wohnungserbbaurechts und Teilerbbaurechts; f. Nießbrauchrechte an Grundstücken nach Maßgabe des Buchstaben a), die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. 2. Der Erwerb und die Verwaltung von zur Bewirtschaftung des Immobilienvermögens erforderlichen Gegenständen. 3. Die Anlage von liquiden Mitteln am Geld- oder Kapitalmarkt. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen. Der Gesellschaftszweck ist beschränkt auf solche Aktivitäten, die Institutional Investment-Partners GmbH, Frankfurt am Main, für Rechnung des Sondervermögens "KVBW Immobilienspezialfonds" tätigen darf.
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