Nach der Erteilung der dazu erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Konzessionen der Erwerb, die Vermietung, die Verpachtung und der Betrieb von Hotel-, Gastronomie-, Freizeiteinrichtungs- sowie sonstiger Objekte aller Art sowie die Beteiligung an und die Geschäftsführung von Unternehmen, welche in der Hotellerie, Gastronomie und im Freizeiteinrichtungswesen tätig sind. Ferner, der Groß- und Einzelhandel mit Bieren aller Art sowie sämtlichen Getränken, Tabakwaren und sonstigen Waren, die in gastronomischen Betrieben zum Ausschank oder Verkauf gelangen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben. Ferner ist Gegenstand, die beratende Tätigkeit auf den vorgenannten Gebieten sowie die Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Geschäfte anderer Art zu tätigen, soweit ihr dies zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich erscheint und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.