Untersuchung ganzheitlicher Heilverfahren mit wissenschaftlichen Methoden. Unterstützung von Forschung, Lehre und Ausbildung in diesem Bereich. Forschungsschwerpunkte sind dabei die Epidemiologie, Homöopathie, die Naturstoffmedizin und Naturheilverfahren. Unterstützung von Projekten und Durchführung von Forschungsvorhaben und Lehrveranstaltungen. Insbesondere: Forschungsinstitute, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen im Sinn des § 58 Nr.1 Abgabenordnung zu fördern, zu errichten und zu unterhalten, die die ihren Satzungszwecken dienen. Für die praktische Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Epidemiologie, Homöopathie, Naturstoffmedizin und Naturheilverfahren durch Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und Anwendungstechniken zu sorgen und Kräfte der angewandten Forschung und der Praxis mit der universitären Grundlagenforschung zusammenzuführen. Aus- und Weiterbildung für Epidemiologie, Homöopathie, Naturstoffmedizin und Naturheilkunde auf technischem und wirtschaftlichem Gebiet durch Vorhaben (z.B. Lehrveranstaltungen, Seminare, Einsatz neuer Medien), bei denen innovative berufliche Techniken vermittelt werden, zu fördern. Durchführung eigener Forschungsvorhaben. Durchführung eigener Weiter-, Fort- und Ausbildungsmaßnahmen. Die Allgemeinheit über die Möglichkeiten der Epidemiologie, Homöopathie und Naturheilkunde und den Stand der Forschung zu informieren.
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