Betrieb einer Veranstaltungsagentur, insbesondere die Beratung, Planung, Vorbereitung und/oder Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, insbesondere die Organisation von Gastspielen und Tourneen von Künstlern und Musikern, sowie Partyveranstaltungen - die Vermittlung von Künstlern, insbesondere von Musikern für Konzerte und Tourneen, die von anderen Veranstaltern durchgeführt werden, - das Künstler- und Veranstaltungsmarketing, insbesondere Pressearbeit und Online-Marketing für Künstler und andere Veranstalter, - die umfassende Beratung und das Management von Künstlern, sowie das Begründen und langfristige Halten von Beteiligungen und/oder Anteilen an Kapital- und/oder Personengesellschaften sowie das entgeltliche Erbringen von kaufmännischen, administrativen, technischen oder finanziellen Dienstleistungen, wobei finanzielle Dienstleistungen nur für Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen erbracht werden gemäß der Ausnahmeregelungen des § 2 Ab- satz 1 Nr. 7 und des § 2 Absatz 6 Nr. 5 KGWG.
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