Förderung von Kunst und Kultur; Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (2) Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch Durchführung von Kooperations- und Austauschprojekten mit der Münchner Musikhochschule, dem deutschen, europäischen und internationalen Musikhochschulen, insbesondere Salzburg, Wien, Prag, Budapest, Rom; Durchführung von Fortbildungsprojekten mit Musikhochschülern, Beispielsweise im Bereich der kammermusikalischen Interpretation großer Symphonien, Organisation und Durchführung von Familienprogrammen, um Familien einschließlich Nachwuchs an die klassische Musik heranzuführen, die Familienprogramme sollen neben dem Aspekt der klassischen Musik auch Familienführungen durch verschiedene Museen umfassen; Ermöglichung des Besuchs klassischer Konzerte für Familien und Nachwuchs jeder Herkunft durch Bereitstellung eines kostenlosen bzw. deutlich preisvergünstigten Kartenkontingents bei den Konzerten; Verbreitung der Klassik nach Zoltán Kodalys Programmpolitik und Heranführung und Reaktivierung des Klassikpublikums im Nachwuchsbereich. (3) Darüber hinaus verwirklicht die Gesellschaft die unter § 2 (1) genannten Zwecke i.S.v. § 58 Nr. 1 AO durch Beschaffung von tatsächlichen und finanziellen Mitteln und durch Weiterleitung dieser Mittel an steuerbegünstigte Körperschaften. Insoweit fungiert die Gesellschaft als Fördergesellschaft im Sinne einer Mittelbeschaffungskörperschaft. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. (4) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S.2 AO bedienen.
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