Zwecke der Jugendhilfe und der Erziehung, der Volks- und Berufsausbildung werden gefördert durch den Betrieb von Kinder- und Jugendhäusern, sowie durch soziale Einrichtungen, Tätigkeiten und Veranstaltungen, die der Begleitung und Förderung junger Menschen dienen mit dem Ziel, sie zu unterstützen bei der Entwicklung ihrer persönlichen, kognitiven und sozialen Kompetenzen, eine ihren Fähigkeiten angemessene Schule zu besuchen und erfolgreich abzuschließen, und sie zu befähigen eine für sie geeignete Ausbildung zu finden und diese erfolgreich abschließen zu können. Geeignete Maßnahmen hierzu sind im Wesentlichen die Organisation bzw. Durchführung von Lernangeboten und Angeboten der Kompetenzförderung wie Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfeunterricht, von Angeboten der Berufsorientierung und Potenzialförderung, von freizeit-, sport-, medien- und erlebnispädagogischen Maßnahmen, Angeboten der psychosozialen Einzelfallhilfe; durch die Organisation von Veranstaltungen, Gruppen und Zusammenkünften von Vertretern und Mitarbeitern öffentlicher und anderer steuerbegünstiger Körperschaften des Sozial- und Bildungswesens sowie von Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen die dem Ziel dienen, Kooperationen und Verbünde zu schließen und zu pflegen, die der Verwirklichung der Ziele der vo-rangegangenen Beschreibung dienen; durch das zeitlich begrenzte unentgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten inkl. entsprechender Nebenleistungen an andere steuerbegünstige Körperschaften des Sozial- und Bildungswesens oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für Dienste und Leistungen, die der Verwirklichung der Ziele der vorangegangenen Beschreibung dienen. Der Zweck der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen wird realisiert durch den Betrieb einer quartiersbezogenen Anlaufstelle für Kinder- und Jugendgesundheit, und durch die (materielle) Förderung von Einrichtungen und Diensten anderer gemeinnütziger Körperschaften und juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die unter dem Dach dieser Anlaufstelle kooperativ zusammenwirken: Eine fachärztliche Praxis in steuerbegünstigter Trägerschaft; Angeboten der kommunalen Gesundheitsfürsorge; Eigene psychosoziale Beratungsangebote sowie psychosozialen Beratungsangeboten anderer gemeinnütziger Körperschaften. Die Verwirklichung der Unternehmenszwecke wird unterstützt durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in digitaler und analoger Form.
Sozialwesen
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