Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch Altenhilfe und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen einschließlich der dafür erforderlichen Dienstleistungen; Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Versorgung und Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, insbesondere der Altenhilfe. Sie koordiniert und unterstützt ihre Mitglieder dabei verschiedene Angebote wie z. B. ein betreutes Wohnen zu Hause, ein gemeinschaftliches Wohnen zwischen Generationen und/oder nachbarschaftliche Hilfsbörsen aufzubauen, zu betreuen und/oder zu leiten. Dies erfolgt in Abstimmung mit den jeweils bestehenden sozialen Einrichtungen der Kirchen, Kommunen, Verbänden und Gruppen im Wirkungskreis der Genossenschaft. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Unterhalt einer Koordinationsstelle zur Sicherstellung der von der Genossenschaft angebotenen Dienstleistungen z. B. des betreuten Wohnens zu Hause mit ehrenamtlichen Mitarbeitern und Kooperationspartnern. - soziale Beratung und Betreuung. - Organisation regelmäßiger Treffen/Veranstaltungen (z. B. in Seniorenbegegnungsstätten). - Organisation regelmäßiger Betreuungsbesuche von ehrenamtlichen Mitarbeitern. - unentgeltliche (provisionsfreie) Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich der ambulanten Pflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und im Bereich eines 24-stündigen Hausnotrufs. - Sicherstellung der Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt - Aufbau von Begleit- und Fahrdiensten - Aufbau von Helferkreise. Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, sofern sie dem Zweck der Genossenschaft dient.
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