Ausschließlich Anlage und Verwaltung ihrer Mittel zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger, insbesondere durch Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußern von unmittelbaren und/oder mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher Rechtsform im In- und Ausland, deren Geschäftsgegenstand a. unter anderem in dem Erwerb von Luftfahrzeugen sowie deren Verwaltung, Nutzung, Verwertung, Vermarktung, Betrieb und Vermietung/Leasing in eigenem oder fremden Namen sowie Veräußerung besteht, und/oder b. in dem Eingehen von unmittelbaren und/oder mittelbaren Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher Rechtsform im Inland oder Ausland mit dem vorstehen in lit. (a) genannten Geschäftsgegenstand besteht; und durch Gewährung von Finanzierungen an Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, soweit sie dem Unternehmensgegenstand unmittelbar und/oder mittelbar zweckdienlich sind; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die nach der Gewerbeordnung oder sonst einer staatlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen. Die Aufnahme von Fremdmitteln ist ausgeschlossen.
Verleih und Vermietung
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