Förderung a) von Bildung und Erziehung, insbesondere Menschen eine Perspektive für ihre Zukunft zu geben, indem ihre innere Stärke und Kraft geweckt wird und im Bereich erneuerbare Energien fortzubilden; b) von Wissenschaft und Forschung, soweit sie mit den Themen erneuerbare Energien und Integration in Beziehung stehen; c) von Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Bereich von Bildung und Erziehung; d) hilfsbedürftiger Menschen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung; e) von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, insbesondere in Bezug auf die Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen; f) von Entwicklungshilfe in benachteiligten Regionen; g) von Umweltschutz; h) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. i) Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene. 3.Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Entwicklung und Durchführung von Projekten, welche die Resilienz von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen stärken und unterstützen; b) Entwicklung und Durchführung von Projekten, in denen vor allem junge Menschen die Gelegenheit bekommen sich im Bereich erneuerbare Energien fortzubilden, um mit diesem Wissen und diesen Fähigkeiten eine Perspektive in einer zukunftsträchtigen Branche zu haben; c) Förderung von Technologien und Konzepten zum nachhaltigen Schutz natürlicher Lebensräume, auch durch Vergabe von Darlehen; d) Betrieb einer Werkstatt und von Seminarräumen für die Veranstaltung von Schulungen, Fortbildungen, Informationsveranstaltungen als eine wichtige Grundlage für die Verwirklichung der Satzungszwecke; e) Förderung von wissenschaftlichen Projekten in Forschung und Lehre insbesondere Technologien zur Verbesserung des Umweltschutzes durch Entwicklung alternativer Energien z.B. durch Vergabe von Forschungsaufträgen, Förderpreisen und/oder Stipendien. Die Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben und ihre Vergabe erfolgt nach von der Gesellschaft festgelegten Richtlinien; f) Förderung von wissenschaftlichen Projekten in Forschung und Lehre im Bereich der Wirtschaftswissenschaften insbesondere soziales und ökologisches Management und Entrepreneurship z.B. durch Organisation und Halten von Workshops und Seminaren sowie Vergabe von Förderpreisen; g) Förderung der Berufsbildung sowie der beruflichen Fort- und Weiterbildung insbesondere im Bereich soziales und ökologisches Management und Entrepreneurship z.B. durch Organisation und Halten von Workshops und Seminaren sowie Vergabe von Förderpreisen; h) die Gewährung von Einzelfallhilfen für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind; i) Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Jugendhilfe und Jugendfürsorge insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Umfeldes ein schließlich der Vergabe von Stipendien an junge Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel der Schaffung gelingender Integration; j) die Organisation und Durchführung von Mentorenprogrammen zur Begleitung und Unterstützung vor allem junger Menschen mit Migrationshintergrund bei der Integration, insbesondere am Beginn des Berufslebens; k) Förderung und Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisation, die in der Entwicklungshilfe tätig sind; I) die Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und der Schaffung einer Gemeinschaft mit einer gemeinsamen kulturellen Basis und Identifikation dienen; m) die Unterstützung und Initiierung des Austauschs zwischen Menschen mit unterschiedlichem kulturellen und sozialen Hintergrund, zum Beispiel durch die Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen oder Ausstellungen; n) die Mittelweitergabe an Initiativen und Einrichtungen in Deutschland, die
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