(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabeordnung. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) den Aufbau und die Unterhaltung eines Angebots der Grund- und Behandlungspflege gem. SGB V sowie der Pflege und der hauswirtschaftlichen Leistungen gem. SGB XI für körperlich hilfebedürftige Menschen, etwa Leistungen der ambulanten Pflege und Intensivpflege insbesondere für Beatmungspatient*innen und Komapatient*innen; b) den Aufbau und die Unterhaltung eines Wohnangebots, etwa einer Wohngemeinschaft, für die Zielgruppe i. S. v. lit. a); c) den Aufbau und die Unterhaltung eines Informations- und Beratungsangebots über Möglichkeiten der Pflege, Pflegeunterstützung und -finanzierung, insbesondere für die Zielgruppe i. S. v. lit. a). deren Angehörige sowie für Menschen, die aufgrund eines fortschreitenden Krankheitsverlaufs absehbar selbst pflegebedürftig werden; d) Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 No. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2. (4) Die Gesellschaft kann andere Körperschaften und Einrichtungen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen, sie liquidieren und/oder Zweigniederlassungen errichten, soweit dies der steuerlichen Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft nicht entgegensteht.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.