(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Kriegsopfer und für Behinderte sowie Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und die Förderung von Wissenschaft und Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO. (3) Die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge und Kriegsopfer und für Behinderte sowie Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, wird - jeweils ggf. gegen einen sozial-variablen Unkostenbeitrag- insbesondere verwirklicht durch - die Durchführung von Veranstaltungen zur Information der Öffentlichkeit über die Rechte marginalisierter, diskriminierter und verfolgter Gruppen sowie Sensibilisierung der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang, - die themenspezifische, anlassbezogene oder kampagnengebundene Produktion und den Vertrieb von Gütern, die geeignet sind, Informationen und Bildung zu Fragen des Rechtsstaats zu transportieren, wie beispielsweise Print-Handreichungen, Textilprodukte oder Spiele, wobei die Zielgruppe insbesondere marginalisierte Gruppen, Menschen, die sich für diese Gruppen engagieren, und die Allgemeinheit umfasst, - die Beschaffung, Erhebung, Auswertung und öffentlichkeitswirksame Kommunikation von Daten zu der rechtlichen Stellung solcher Gruppen, - das Einwerben und die Weiterleitung von Fördermitteln zugunsten gemeinnütziger rechtsberatender Organisationen wie beispielsweise rechtlichen Beratungsstellen einschließlich universitärer Beratungsstellen (sog. Law Clinics), sowie durch - die Zurverfügungstellung von (selbst entwickelter) Software an gemeinnützig tätige Einrichtungen und die Erbringung von Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang. Die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von (Bildungs-)Veranstaltungen für engagierte und/oder politisch interessierte junge Menschen mit dem Ziel der Bildung und Befähigung zur Teilnahme an Diskursen zu Recht und Gerechtigkeit. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung wird insbesondere verwirklicht durch das Einwerben von Fördermitteln und Spenden für die Umsetzung bzw. Drittvergabe von Lehr- und Forschungsprojekten mit Bezug zu Zugang zum Recht, insbesondere einschließlich juristischer, (rechts- )soziologischer, (rechts-)didaktischer und politischer Forschung und oder Lehre mit mittelbarem oder unmittelbarem Bezug zur Stellung marginalisierter Gruppen. Ferner wird die Förderung von Wissenschaft und Forschung auch durch eigene Forschung auf diesen Gebieten verwirklicht. Forschungsergebnisse der Gesellschaft werden der Öffentlichkeit insbesondere online oder im Printformat, beispielsweise Zeitschriften, zugänglich gemacht. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
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