Wahrnehmung von Aufgaben der Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Hierzu gehören neben Maßnahmen der Abfallvermeidung und Schadstoffminimierung das Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern sowie die stoffliche Verwertung der Abfälle im Sinne der Abfallgesetze. Die Gesellschaft übernimmt ferner Aufgaben der Straßen-, der Grundstücksreinigung und des Winterdienstes sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Hierzu gehören Sonderreinigungen, Reinigung privater Flächen und Dienstleistungspakete für private Haushaltungen. Die Gesellschaft ist unter Berücksichtigung der Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung des Gesellschaftszwecks andere Unternehmen zu betreiben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, Dritte zu beauftragen oder im Auftrag Dritter tätig zu werden.
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