1. Durchführung der Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. 2. Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus der Beteiligung des Landkreises an der Müllverwertungsanlage Ingolstadt (MVA). Hierzu gehören im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungswerke sowie der vertraglichen Vereinbarungen auch die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung der dazu erforderlichen Anlagen. Dafür gelten die in dieser Betriebssatzung geregelten Zuständigkeiten und Befugnisse entsprechend, soweit keine ausdrücklichen Regelungen enthalten sind. 3. Der AWP ist im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Nr. 1 zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten und lnvestitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.
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