Entsorgung von Abfallen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als aus privaten Haushalten (§ 3 Absatz 1, § 10 und § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24.02.2012, BGBl. I S. 212), die thermisch zu behandeln sind. Ausgenommen hiervon sind Abfälle aus Kleingewerbe bzw. Dienstleistungsbetrieben, die über die öffentlich-rechtlich organisierte Hausmüllabfuhr des Landkreises Haßberge bzw. der Gemeinden des Landkreises Haßberge entsorgt werden. Daneben hat das Unternehmen weitere nachfolgend genannte Aufgaben, die vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge der Gesellschaft zur Erledigung übertragen sind: - Betrieb der kommunalen Wertstoffhöfe im Gebiet des Landkreises Haßberge, - Betrieb der Projekte zur Abfallvermeidung im Landkreis Haßberge: Möbel-Z.A.K., der Gebrauchtmöbelmarkt des Landkreises Haßberge, Wühlkiste, der Trödelladen des Landkreises Haßberge (Annahme, Aufbereitung und Verkauf von gebrauchten Haushaltswaren) - Erbringung von Transportleistungen für die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Haßberge.
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Entsorgungsbetriebe
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