Betreiben von Sortier- und Aufbereitungsanlagen einschließlich Personalgestellung, Logistikarbeiten und Überwachungsarbeiten; die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen; ausgenommen hiervon sind Finanzdienstleistungen, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen; die Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die private Arbeitsvermittlung.
Recycling
Entsorgungsbetriebe
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