A) die Erbringung von administrativen, sozialen und/oder medizinischen Dienstleistungen für ihre Mitglieder auf Grund der von ihnen wahrzunehmenden Patientenversorgung, wie z.B. Marketing, Praxismanagement, Aufbau und Betreuung einer gemeinsamen IT-Infrastruktur, Leistungsabrechnung, Material- und Geräteeinkauf, Betrieb eines Mitarbeiter- und Gerätepools, Organisation der Qualitätssicherung, Koordination der Weiterbildung, Kinder- und Altenbetreuung, Erholung etc. b) die Beratung und Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, ihre Berufsausübung zu fördern, wie z.B. Abschluss und Management von Verträgen oder Rahmenvereinbarungen, denen die Mitglieder beitreten können, oder von Verträgen mit gesetzlichen und privaten Kostenträgern (Honorarverträge, Modellvorhaben, Strukturverträge, Verträge zur integrierten Versorgung, strukturierte Behandlungsprogramme etc.), Weiterbildungsangebote c) von ihr gegründete Unternehmen oder Unternehmen, mit denen sie ein Beteiligungsverhältnis eingeht, kann / können Medizinische Versorgungszentren und Zweigpraxen betreiben, in denen Mitglieder ihre Kassenzulassung einbringen und im Gegenzug dort angestellt werden d) die Gründung von Unternehmen, die Geschäftsbesorgungs- bzw. Managementaufgaben und Dienstleistungen für die Mitglieder sowie die eigenen Geschäftsbetriebe und Unternehmen erbringen.
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