Förderung des Wohlfahrtswesens im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung, insbesondere die ambulante psychiatrische, psychosomatische-psychotherapeutische, epileptologische sowie allgemeinärztliche Versorgung von Menschen rnit seelischen Erkrankungen und Epilepsien. Zu diesem Zweck gründet und betreibt die Gesellschaft ein medizinisches Versorgungszentrum unter ärztlicher Leitung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen gem. § 95 SGB V und zur Erbringung privatärztlicher Leistungen sowie nichtärztlicher Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienen. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten. Sie kann Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation Gesundheitswesens einschließlich des Angebotes und der Durchführung neuer ärztlicher und nichtärztlichen Leistungserbringung im Bereich des Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung, durchführen.
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