Förderung der Altenhilfe, die Pflege von Kranken und alten Menschen sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge. Zweck der Gesellschaft ist es auch, anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung sozialer und diakonischer Arbeit, zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie zur Förderung der Altenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zu beschaffen und weiterzuleiten. Diese Zweckverwirklichung kann auch durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen erfolgen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie Altenwohnheimen, Altenheimen, Altenpflegeheimen und Betreutem Seniorenwohnen (Service Wohnen) sowie sonstige Einrichtungen der Rehabilitation, Alten- und Krankenpflege und die Pflege von alten und kranken Personen nach den Grundsätzen der christlichen Alten-/ Krankenpflege und Seelsorge. In ihren Einrichtungen unterhält die Gesellschaft Kapellen, die für Gottesdienste und andere gottesdienstliche Feiern bzw. Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Die Betreuung soll im Sinne der Diakonie ganzheitlich erfolgen und schließt daher seelsorgerliche und kulturelle Angebote ein. Die Einrichtungen sollen den Bestimmungen für staatlich geförderte Einrichtungen im Sinne des jeweils geltenden Finanzierungsrechtes entsprechen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die dem steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft darf sich Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1, Satz 2 Abgabenordnung bedienen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft sich unmittelbar oder mittelbar an anderen gemeinnützigen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen, sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. In Umsetzung des Gesellschaftszweckes werden mit dem Ziel der Weiterentwicklung einer bewohnerorientierten Versorgung alter und behinderter Menschen sowie der nachhaltigen Sicherung der dauerhaften Tätigkeitsausübung als Einrichtungen insbesondere geführt bzw. betrieben: a) AGAPLESION Bethanien Sophienhaus b) AGAPLESION Bethanien Tagesstätte c) AGAPLESION Bethanien Haus Bethesda d) AGAPLESION Bethanien Tabea e) AGAPLESION Bethanien HavelGarten f) AGAPLESION Bethanien Radeland g) AGAPLESION Bethanien Havelstrand. Die Gesellschaft ist offen, weitere soziale Einrichtungen im Sinne von Absatz 1 zu übernehmen bzw. zu betreiben.
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Sozialwesen
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