Im Rahmen des Aufgabenbereichs des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ist die Unterstützung der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH und ihrer Tochtergesellschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Abfallentsorgung gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 RVRG durch - die vorübergehende konzerninterne Überlassung von Mitarbeitern ausschließlich an die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH oder deren Tochtergesellschaften im Falle eines Personalbedarfs sowie - die bedarfsgerechte Durchführung von Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung und Fortbildung der Mitarbeiter zum Zwecke einer gegebenenfalls dauerhaften Beschäftigung bei der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH oder einer ihrer Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
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