Einrichtung und das Betreiben einer Aikido-Schule. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 der AO (1977)). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports in der Form des Aikido als gewaltfreier Verteidigungsform. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - das Angebot regelmäßigen Trainings und Förderung sportlicher Übungen, - die Durchführung von nationalen und internationalen Lehrgängen, - die Verbreitung des Aikido unter Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig;sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und ist nicht gewinnorientiert. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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Sportschulen
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